Vor Errichtung einer Luft-Wasser-Wärmepumpe ist der Baubehörde eine Berechnung der Lärmimmissionen der Wärmepumpe an den Grundstücksgrenzen vorzulegen.
Zu diesem Zweck wird aufgrund von zur Verfügung gestellten Daten (Fabrikat und Type der geplanten Wärmepumpe) sowie dem Aufstellungsort der Wärmepumpe eine Berechnung duchgeführt, deren
Ergebnis die Schallimmission an der / den Grundstücksgrenze(n) darstellt. Diese Berechnung dient der Vorlage für eine Genehmigung der Wärmepumpe bei der zuständigen Baubehörde
(Gemeindeamt).